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Berechnung des Elterngeldes
Kindergeld, Elterngeld etc.
Mittwoch, 18. März 2009
Frage
1. Welches Gehalt liegt bei der Berechnung des Elterngeldes zugrunde: werden ausbezahlte Überstunden angerechnet, oder nur das Grundgehalt?
2. Wenn man zwei halbe Stellen hat (eine normale Anstellung und einen 400-EUR-Job), kann die Summe der beiden Stellen als Berechnungsgrundlage herangezogen werden?
Antwort von Steuerberater Jan Börnigen
ad 1: Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist das Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Dabei ist es egal wie sich das Einkommen zusammensetzt. D.h. auch die ausbezahlten Ü...
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