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Beiträge zur Rentenversicherung

Renten, Pensionen   
Montag, 07. April 2008

Frage

Ich habe noch in 2004 auf Anraten meines Versicherungsmaklers eine Rentenversicherung abgeschlossen, die auch als Einmalzahlung am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden kann.
Muss ich bei der Auszahlung etwas versteuern?

Antwort von Steuerberater Jan Börnigen

Ab dem 1. 1. 2005 gilt dahingehend ein neues Recht zu Beiträgen zu Renten- und Lebensversicherungen. Sie haben wahrscheinlich einen Vertrag mit Kapitalwahlrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b) cc) EStG a. F....

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